Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Trainingsbetrieb auf der Anlage des TV 1965 Marburg e.V. bei dem Cheftrainer Stefan Nicula
§1 Vertragsabschluss
- Die folgenden Bedingungen gelten für alle Trainingsverträge, die mit Stefan Nicula gemacht werden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine vollständig ausgefüllte Anmeldung bei Stefan Nicula eingereicht wird (persönlich oder per Mail unter stefan@stefan-nicula.tennis). Ist die anzumeldende Person unter 18 Jahren wird das stellvertretende Elternteil durch die Anmeldung automatisch Vertragspartner mit Stefan Nicula sowie dem TV 1965 Marburg e.V.
- Änderungen, Nebenanreden und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese durch Stefan Nicula schriftlich bestätigt werden. Eine Anmeldebestätigung durch den TV 1965 Marburg e.V. ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme an Privatstunden bei Stefan Nicula.
- Die AGB, Platz- und Hallenordnungen des TV 1965 Marburg e.V. sind für alle Teilnehmer*innen verbindlich.
- Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.
§2 Trainingsorganisation
- An regelmäßigen Trainingsstunden bei Stefan Nicula können nur Spieler*innen teilnehmen, die Mitglieder des TV 1965 Marburg e.V. sind. Nach einem Schnuppertraining und der Entscheidung, das Training fortzusetzen ist eine Vereinsmitgliedschaft abzuschließen.
- Das Leistungsangebot von Stefan Nicula umfasst Einzel sowie Gruppentraining. Nach der Anmeldung erfolgt die individuelle Terminabsprache zwischen Stefan Nicula und dem/der Spieler*in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigtem. Bei der Zeit- und Gruppeneinteilung werden alle gegebenen Bedingungen wie Verfügbarkeit des Trainers Stefan Nicula, der Spieler*innen, Plätze sowie Homogenität der Gruppe und Wunschpartner*innen soweit möglich berücksichtigt. Allerdings bleiben die Gruppeneinteilung und eventuelle Änderungen in der Zusammensetzung Stefan Nicula vorbehalten.
- Das Sommertraining erstreckt sich über den Zeitraum Ende April bis Ende September. Das Wintertraining beginnt Anfang Oktober und endet Ende April. Die genauen Anfangs- und Enddaten werden rechtzeitig bekanntgegeben und sind abhängig von den jeweiligen Ferienterminen in Hessen.
- In den Schulferien (ausschlaggebend sind die Schulferien der staatlichen Schulen in Hessen) und an gesetzlichen Feiertagen können in Absprache mit Stefan Nicula Nachholtermine sattfinden, wenn von Seiten des Trainers Trainingseinheiten abgesagt werden mussten. Individuelle Nachholtermine werden verrechnet.
- Sollte während der Sommersaison witterungsbedingt ein Training im Freien nicht möglich sein, wird das Training in die Halle verlegt. Sollten keine ausreichenden Hallenkapazitäten vorhanden sein, wird das Training nachgeholt. Muss das laufende Training aus witterungsbedingten Gründen unter- oder abgebrochen werden, fallen die Gebühren in voller Höhe an.
- Das Training wird monatlich, quartalsweise oder für die ganze Saison im Voraus bezahlt. Hierüber erhält jeder Spieler*in eine Rechnung per Mail. Die Kosten für Material, Bälle, Verwaltung etc. sind im jeweiligen Stundensatz einberechnet. Im Rahmen des Wintertrainings müssen volljährige Teilnehmende ein Hallenabo abschließen.
- Trainingseinheiten, die durch Krankheit oder sonstigem Fehlen der Spieler*innen nicht wahrgenommen werden können, entfallen ersatzlos und werden wie vereinbart abgerechnet. Bei Krankheiten oder Verletzungen, die mehr als vier Wochen andauern, müssen die ersten vier Wochen nach Mitteilung über die Krankheit/Verletzung mit ärztlichem Attest an Stefan Nicula bezahlt werden. Danach werden die durch Krankheit/Verletzung nicht wahrgenommenen Einheiten nicht berechnet.
- Sollten aus witterungsbedingten Gründen Medenspiele in die Halle verlegt werden müssen, so entfällt das Training und wird zu einem einvernehmlichen ermittelten Termin nachgeholt.
§3 Training
- Stefan Nicula behält sich vor, Spieler*innen vom Training auszuschließen, wenn diese trotz mehrmaliger Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt keine Folge leisten und den Unterricht stören. Im Falle eines Ausschlusses verbleibt der/die Spieler*in im Trainingsbereich, bis die Einheit beendet ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühr bei Ausschluss aus o.g. Gründen.
- Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich für die Privatstunden bei Stefan Nicula auf die Dauer des Trainings. Die gesetzlichen Vertreter müssen dafür sorgen, ihr/e Kind/er bis zum Beginn des Trainings zu beaufsichtigen und nach Ende der Trainingszeit wieder in Empfang zu nehmen. Stefan Nicula hat ausdrücklich die Befugnis, Erziehungsberechtigte während des Trainings zu bitten, nicht in Rufweite zuzuschauen und sich entsprechend zu entfernen.
§4 Preise und Vergütung
- Alle vertraglich vereinbarten Preise gelten als Bruttopreis inklusive der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Umsatzsteuer und sind im Voraus z entrichten.
- Die aktuellen Preise von Stefan Nicula sind auf der Homepage (www.stefan-nicula.tennis) und dem Anmeldeformular ausgewiesen.
- Sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart oder auf der Rechnung anderweitig ausgewiesen, sind die Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung fällig.
- Sofern Sie eine Zahlungsfrist nicht einhalten, ist Stefan Nicula gem. §288 Abs. 2 BGB berechtigt, ab Verzug Zinsen in Höhe von bis 5,0 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
- Sollten Sie mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug sein, ist Stefan Nicula berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Beträge zu verweigern oder Leistungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Stefan Nicula haftet nicht für Schäden, die Ihnen dadurch entstehen können.
§5 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragsparteien ist für einen Bruch des jeweiligen Einzelvertrages verantwortlich, sofern dieser durch höhere Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“)
§6 Datenschutz
Für die Teilnahme an den Privatstunden von Stefan Nicula muss eine unterschriebene Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten durch Stefan Nicula vorliegen. Diese Einwilligung ist Bestandteil des Anmeldeformulars.
§7 Haftung
- Stefan Nicula haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Anweisungen von Stefan Nicula nicht Folge geleistet werden und in Folge von Selbstüberschätzung des/der Trainierenden.
- Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis des Schadenseintritts und beträgt dann eine Woche. Binnen dieser Wochenfrist sind Schadenstag, Schadenserhebung und voraussichtlicher Schaden von Stefan Nicula durch die/den Geschädigte/n schriftlich mitzuteilen.
§8 Versicherung
Jede Person, die am Training teilnimmt bzw. sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seide keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
§9 Mängelrügen und die Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter Leistung während des Trainings sind Stefan Nicula spätestens zwei Tage nach dem Training schriftlich per Mail (stefan@stefan-nicula.tennis) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
§10 Widerrufsrecht
Dem Teilnehmer steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Danach wird die Willenserklärung zur Teilnahme am Training erst wirksam, wenn sie nicht binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen wird. Diese Frist beginnt mit Absenden des Anmeldeformulars. Hat die/der Spieler*in bereits Training in Anspruch genommen, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt. Der Widerruf ist schriftlich an Stefan Nicula (stefan@stefan-nicula.tennis) zu richten.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweilige Einzelvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstad für alle in Verbindung mit diesen AGB oder den Leistungen entstehender Streitigkeiten ist Marburg.
§12 Sonstiges
Der jeweilige Einzelvertrag und diese ABG erhalten die vollständigen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es die denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen und individuellen Vertragsabrede.